Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
District Heating

Barrierefreiheitserklärung

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website austrian-heatmap.gv.at.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen: Die Interaktive Karte ist nicht vollständig tastaturbedienbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2 (Bedienbarkeit) nicht erfüllt.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: Viele, vorwiegend ältere Dokumente sind nicht barrierefrei. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.

    Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Neue Dokumente werden in der Regel vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufbereitet.

     

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 15.7.2024 erstellt.

    Die Evaluierung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 wird in Kürze erfolgen.

     

    Feedback und Kontaktangaben

    Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

    Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

    Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

    Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an vi-6@bmk.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website austrian-heatmap.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

     

    Kontakt:

    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    Abteilung VI/6 – Energieeffizienz und Wärme
    E-Mail: vi-6@bmk.gv.at

     

    Durchsetzungsverfahren

    Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

    Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen.

    Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

    Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren